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Eckwertepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des vorgesehenen bildungspolitischen Spitzengesprächs 1993

A. Maßnahmen im Hochschulbereich



III. Qualitativer Ausbau und verbesserte Nutzung der Universitäten in den alten Ländern

Zuständig: Bund und Länder zu a), Länder zu a) und b), Bund und Länder zu c). Art der Maßnahme: a) Aufstockung der HBFG-Mittel {Fußnote: Der Bund wünscht eine Anhebung der Bagatellgrenze für Bauvorhaben (§3 Nr.3 HBFG) von derzeit 0,5 Mio. DM auf 2 bis 3 Mio. DM.}, b) Sicherstellung der personellen und sächlichen Ausstattung, c) Verhandlungen mit der TELECOM. Zeitrahmen: 1994 bis 2000.


IV. Ausbau der Hochschulen in den neuen Ländern

Der Aufbau des Hochschulwesens in den neuen Ländern muß zügig fortgesetzt werden.

  1. Priorität für die Sanierung und den Ausbau der Hochschulen in den neuen Ländern durch Gewährleistung eines angemessenen Finanzierungskorridors für eine Übergangszeit im Rahmen des HBFG-Verfahrens:
    • Beseitigung von Funktionsmängeln; Neubaumaßnahmen,
    • Schaffung bzw. Modernisierung der technischen Ausstattung.
    Zuständig: Bund und Länder zu a) und Länder zu b). Art der Maßnahme: a) Aufstockung der HBFG-Mittel, b) Sicherstellung insbesondere der sächlichen Ausstattung. Zeitrahmen: 1994 bis 2000.

  2. Nach Auffassung des Bundes:

    1. Integration des derzeit aus dem Wissenschaftler-Integrations-Programm (WIP) finanzierten Akademiepersonals in Forschung und Lehre der Hochschulen.
      Zuständig: Neue Länder. Art der Maßnahme: Schaffung einer ausreichenden Zahl von Beschäftigungspositionen; Haushaltsaufstellung. Zeitrahmen: 1993 bzw. 1997 ff.

    2. Integration der Geisteswissenschaftlichen Zentren, soweit möglich, in die Hochschulen der neuen Länder.
      Zuständig: Neue Länder. Art der Maßnahme: Prüfung im Wissenschaftsrat. Zeitrahmen: 1995.

      1 und 2 sind aus Sicht der neuen Länder hier nicht zu behandeln.


V. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Hochschulen

  1. Erhöhter Wettbewerb durch Leistungsvergleich in der Lehre
    • Entwicklung von Kennzahlen und anderen Parametern zur Messung der Lehrleistung;
    • regelmäßige Berichte der Hochschulen;
    • systematische Evaluation von Studiengängen, Studienfächern und Studienbetrieb, intern und extern;
    • studentische Veranstaltungskritik.
    Zuständig: [Bund], Länder, Hochschulen. Art der aßnahme: [Hochschulrahmengesetz (§ 12 Abs. 3 (neu))] {Fußnote:
    Anlage 1}, rechtliche Regelungen der Länder, Wissenschaftsratsempfehlung, Verwaltungsvollzug. Zeitrahmen: Kurzfristig.

  2. Mittelzuweisung unter Einbeziehung von Leistungskomponenten für Lehre (vgl. I. 2.1.1) und Forschung.
    Zuständig: Länder, Hochschulen. Art der Maßnahme: Entscheidung im Haushaltsvollzug. Zeitrahmen: beginnend 1994.

  3. Mehr Autonomie und Eigenverantwortung
    • Verlagerung von Entscheidungskompetenzen vom Staat auf die Hochschulen (Deregulierung; Funktionalreform); Stärkung der Hochschulleitung und Verbesserung des Hochschulmanagements; Entwicklung von Modellen.
    • Stärkung der Leitung der Fachbereiche/Fakultäten und der Stellung der Dekane im Hinblick auf die Organisation des Studiums, den Einsatz der Hochschullehrer in der Lehre (insbesondere Erfüllung der Lehrdeputate) und die Verteilung zusätzlicher Mittel.
    • Mehr Selbständigkeit und Flexibilität der Hochschulen in der Mittelverwendung; Prüfung der Einführung von "Globalhaushalten".
    Zuständig: [Bund], Länder. Art der Maßnahme: [Hochschulrahmengesetz] {Fußnote: siehe
    Anlage 1}, Landeshochschulgesetze. Zeitrahmen: Kurz- und mittelfristig.


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bay, 14.3.1999, URL www.michael-bayer.de