Eckwertepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des vorgesehenen bildungspolitischen Spitzengesprächs 1993
Zuständig: Länder, Hochschulen. Art der Maßnahme:
Landeshochschulgesetze, Verwaltungsvollzug. Zeitrahmen: Kurzfristig.
Zuständig: Länder. Art der Maßnahme: Verwaltungsvollzug. Zeitrahmen: Kurzfristig.
Zuständig: Länder. Art der Maßnahme: Verwaltungsvollzug. Zeitrahmen: Kurzfristig.
Zuständig: Länder. Art der Maßnahme: Verwaltungsvollzug. Zeitrahmen: Kurzfristig.
Zuständig: Länder. Art der Maßnahme: Verwaltungsvollzug; ggf. Änderung der KMK-Vereinbarung bzw. entsprechender landesrechtlicher Regelungen. Zeitrahmen: Kurzfristig.
Zuständig: Bund. Art der Maßnahme: Erlaß einer Rechtsverordnung gemäß §50 BBesG (mit Zustimmung des Bundesrats). Zeitrahmen: Kurz- bis mittelfristig
{Fußnote: Die Länder gehen davon aus, daß Lehrauftragsvergütungen für weiterbildende Studien aus dem entsprechenden Gebührenaufkommen bestritten werden.}.
Zuständig: Bund, Länder. Art der Maßnahme: Bundes- und Landesgesetze {Fußnote: siehe Anlage 1}, Haushaltsvollzug. Zeitrahmen: Kurzfristig.
Zuständig: Länder, Hochschulen. Art der Maßnahme: Haushaltsvollzug. Zeitrahmen: Kurz- bis mittelfristig.
Zuständig: Hochschulen, [Bund], Länder. Art der Maßnahme: [Hochschulrahmengesetz] {Fußnote: siehe Anlage 1}, Landeshochschulgesetze, Verwaltungsvollzug. Zeitrahmen: Kurzfristig.
Um darauf hinzuwirken, daß die Regelstudienzeiten eingehalten werden, kommen folgende Maßnahmen -- teilweise auch im Verbund -- in Betracht:
Zuständig: Länder, Hochschulen. Art der Maßnahme: Ausbau von Tutorien. Zeitrahmen: Kurz- bis mittelfristig.
Zuständig: Hochschulen, Länder, Bund. Art der Maßnahme: Rechtsgrundlage in Landeshochschulgesetzen, Änderung der Prüfungsordnungen einschließlich staatlicher Prüfungsordnungen ("Freiversuch"). Zeitrahmen: Kurz- bis
mittelfristig.
Zuständig: [Bund], Länder, Hochschulen. Art der Maßnahme: [Hochschulrahmengesetz] {Fußnote: siehe Anlage 1}, Landeshochschulgesetze und Prüfungsordnungen. Zeitrahmen: 1993 bis 1995.