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Eckwertepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des vorgesehenen bildungspolitischen Spitzengesprächs 1993

B. Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung


Der derzeitige Rückgang der Zahl der Ausbildungsanfänger im dualen System -- mit allerdings erheblichen Unterschieden zwischen den alten und den neuen Ländern im Bereich der Ausbildungsplatznachfrage und des Ausbildungsplatzangebots -- ist im wesentlichen demographisch und durch ein verändertes Bildungsverhalten bedingt und kann aus den entsprechenden Jahrgangsgruppen allein nicht ausgeglichen werden.

Das Beschäftigungssystem ist insoweit gefordert, sich auf geringere Jahrgangsstärken einzustellen, das Ausbildungsangebot stärker am Bedarf der Wirtschaft zu orientieren und die noch vorhandenen Ausbildungsreserven durch Differenzierung der Berufsbildung auszuschöpfen.

Die Attraktivität des Systems der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist vor allem hinsichtlich erreichbarer Beschäftigungspositionen, Durchlässigkeit zu anderen Ausbildungswegen und Aufstiegsmöglichkeiten auch als Alternative zum Hochschulstudium zu erhöhen. Hier sind Bund, Länder, Kommunen, Arbeitgeber und Gewerkschaften gefordert. Nach Auffassung der Finanzseite der Länder sind die hier dargestellten Maßnahmen in Abhängigkeit von der jeweils konkreten Situation in den Ländern auf ihre Notwendigkeit sowie insgesamt nach Berechnung der Kosten auf ihre Realisierbarkeit unter der Voraussetzung von Umschichtungen innerhalb des Schulbereichs der Länder zu prüfen.

Die hierfür wesentlichen Maßnahmen sind:

  1. Stärkere Differenzierung der Berufsbildung

    1. Weiterentwicklung der schulischen und berufsbildenden Angebote für Leistungsschwächere und Erprobung geeigneter Förderkonzepte.
      Zuständig: Länder (bei der Senkung des Anteils der Abgänger ohne Schulabschlußund der eignungsgerechten Unterstützung von leistungsschwächeren Jugendlichen im schulischen Teil der Berufsbildung); Bund, Bundesanstalt für Arbeit und Sozialpartner (bei der Weiterentwicklung der Eignungsgerechten Förderung in der Berufsausbildung). Art der Maßnahmen: BLK-Empfehlung zur Differenzierung in der Berufsbildung und zu altenativen Ausbildungsmöglichkeiten für Hochschulberechtigte, Schaffung eignungsgerechter Angebote. Zeitrahmen: ab 1994 und mittelfristig.

    2. Weiterentwicklung der beruflichen Zusatzangebote für Leistungsstärkere, einschließlich eignungsgerechter Differenzierung und entsprechender Maßnahmen im schulischen Teil der Berufsbildung.
      Zuständig: Länder, Wirtrschaft, Bund. Art der Maßnahme: BLK-Empfehlung zur Differenzierung in der Berufsbildung und zu Alternativen zum Hochschulstudium, Schaffung attraktiver und zusätzlicher Maßnahmen sowie Weiterentwicklung eines differenzierten Unterrichtsangebots. Zeitrahmen: Kurz- und mittelfristig.

    3. Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zur Erhöhung der Qualität und Attraktivität der Berufsausbildung kleinerer und mittlerer Betriebe.
      Zuständig: Bund, Wirtschaft, ggf. auch Länder. Art der Maßnahme: Finanzielle Förderung des Aus- und Aufbaus (vor allem neue Länder). Zeitrahmen: Mittel- bis langfristig.

  2. Herstellung der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung u.a. durch
    • KMK-Vereinbarungen zur Gleichstellung von Abschlüssen der beruflichen Aus- und Weiterbildung mit Berechtigungen aufgrund von Abschlüssen des allgemeinbildenden Schulwesens.
    • Regelung des Hochschulzugangs für beruflich besonders Qualifizierte ohne formale Hochschulzugangsberechtigung (z.B.: Meister, Techniker und Personen mit vergleichbaren Fortbildungsabschlüssen).
    Zuständig: Länder, ggf. Bund. Art der Maßnahme: Verabschiedung und Durchführung der KMK-Vereinbarungen, [ggf. Hochschulrahmengesetz] {Fußnote: siehe
    Anlage 1}, Landeshochschulgesetze. Zeitrahmen: Kurzfristig.

  3. Intensivierung der Begabtenförderung in der beruflichen Bildung.
    Zuständig: Wirtschaft, Länder, Bund. Art der Maßnahme: Förderprogramme. Zeitrahmen: Kurz- bis mittelfristig.

  4. Unterstützung beim Auf- und Ausbau pluraler marktorientierter Aus- und Weiterbildungsstrukturen (vor allem in den neuen Ländern) durch Verbesserung der Weiterbildungsberatung, durch Modelle der Qualitätssicherung beruflicher Weiterbildungsangebote und durch Verbesserung der Transparenz der Angebote auf dem Weiterbildungsmarkt in Abstimmung mit den Maßnahmen der berufsbezogenen wisseschaftlichen Weiterbildung (vgl. A.I.1.7).
    Zuständig: Wirtschaft, Bund, Bundesanstalt für Arbeit, Länder. Art der Maßnahme: Beratung, Modellentwicklung, Datenbanken, Fortbildungsregelungen. Zeitrahmen: Kurzfristig.

  5. Entwicklung des Weiterbildungsangebots für Frauen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben, insbesondere in den neuen Ländern.
    Zuständig: Weiterbildungsträger, Bundesanstalt für Arbeit, Länder. Art der Maßnahme: Entwicklung und Bereitstellung geeigneter Angebote. Zeitrahmen: Kurzfristig.

  6. Entwicklung bzw. Umsetzung eines Konzepts für den Fremdsprachenunterricht in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
    Zuständig: Bund, Länder, Wirtschaft. Art der Maßnahme: Änderung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen sowie von beruflichen Weiterbildungsregelungen. Zeitrahmen: Kurzfristig.

  7. Verbesserungen im Bereich der Berufsschule

    1. Modernisierung und Ergänzung der sächlichen Ausstattung der Berufsschulen in den neuen Ländern.
      Zuständig: neue Länder, Kommunen, Bund. Art der Maßnahme: Haushaltsaufstellung, Sonderprogramm. Zeitrahmen: 1994 bis 2003.

    2. Sicherung des Berufsschullehrernachwuchses.
      Zuständig: Länder. Art der Maßnahme: Prüfung neuer Ausbildungswege, Haushaltsvollzug. Zeitrahmen: Kurz- bis mittelfristig.

    3. Gewährleistung der Unterrichtsversorgung in der Teilzeitberufsschule.
      Zuständig: Länder. Art der Maßnahme: Haushaltsvollzug. Zeitrahmen: Kurz- bis mittelfristig.

    4. Prüfung des Ausbaus von Berufsakademien und der Schaffung von bundeseinheitlichen Regelungen zur Anerkennung der Abschlüsse von Berufsakademien {Fußnote: Einige Länder ordnen die Berufsakademien dem Tertiären Bereich zu, zum Teil unter Gleichstellung der dort verliehenen Abschlüsse mit denen der Fachhochschulen.}.
      Zuständig: Länder, Wirtschaft. Art der Maßnahme: BLK-Empfehlungen zu alternativen Ausbildungsmöglichkeiten für Hochschulberechtigte, KMK-Vereinbarung. Zeitrahmen: ab 1994 und mittelfristig.

    5. Prüfung der Erweiterung des Angebots an Ausbildungsmöglichkeiten, die mit dem Tertiären Bereich verbunden sind; Erprobung integrierter Modelle, die Berufsbildung mit der Fachhochschulausbildung verbinden.
      Zuständig: Länder, Hochschulen, Wirtschaft. Art der Maßnahme: BLK-Empfehlungen zu alternativen Ausbildungsmöglichkeiten für Hochschulberechtigte, neue Angebote. Zeitrahmen: Kurz- bis mittelfristig.

    6. Verbesserte Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte im Beschäftigungssystem unter Berücksichtigung des Leistungsprinzips.
      Zuständig: Wirtschaft, Öffentlicher Dienst. Art der Maßnahme: Personalentwicklungsplanung, Tarifvereinbarungen, Laufbahnregelungen. Zeitrahmen: Kurz- bis mittelfristig.


Weiter:
C. Maßnahmen im Bereich der Forschungspolitik | Übersicht
bay, 14.3.1999, URL www.michael-bayer.de