Eckwertepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des vorgesehenen bildungspolitischen Spitzengesprächs 1993
Das Beschäftigungssystem ist insoweit gefordert, sich auf geringere Jahrgangsstärken einzustellen, das Ausbildungsangebot stärker am Bedarf der Wirtschaft zu orientieren und die noch vorhandenen Ausbildungsreserven durch Differenzierung der Berufsbildung auszuschöpfen.
Die Attraktivität des Systems der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist vor allem hinsichtlich erreichbarer Beschäftigungspositionen, Durchlässigkeit zu anderen Ausbildungswegen und Aufstiegsmöglichkeiten auch als Alternative zum Hochschulstudium zu erhöhen. Hier sind Bund, Länder, Kommunen, Arbeitgeber und Gewerkschaften gefordert. Nach Auffassung der Finanzseite der Länder sind die hier dargestellten Maßnahmen in Abhängigkeit von der jeweils konkreten Situation in den Ländern auf ihre Notwendigkeit sowie insgesamt nach Berechnung der Kosten auf ihre Realisierbarkeit unter der Voraussetzung von Umschichtungen innerhalb des Schulbereichs der Länder zu prüfen.
Die hierfür wesentlichen Maßnahmen sind:
Zuständig: Wirtschaft, Länder, Bund. Art der Maßnahme: Förderprogramme. Zeitrahmen: Kurz- bis mittelfristig.
Zuständig: Wirtschaft, Bund, Bundesanstalt für Arbeit, Länder. Art der Maßnahme: Beratung, Modellentwicklung, Datenbanken, Fortbildungsregelungen. Zeitrahmen: Kurzfristig.
Zuständig: Weiterbildungsträger, Bundesanstalt für Arbeit, Länder. Art der Maßnahme: Entwicklung und Bereitstellung geeigneter Angebote. Zeitrahmen: Kurzfristig.
Zuständig: Bund, Länder, Wirtschaft. Art der Maßnahme: Änderung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen sowie von beruflichen Weiterbildungsregelungen. Zeitrahmen: Kurzfristig.
Zuständig: neue Länder, Kommunen, Bund. Art der Maßnahme: Haushaltsaufstellung, Sonderprogramm. Zeitrahmen: 1994 bis 2003.
Zuständig: Länder. Art der Maßnahme: Prüfung neuer Ausbildungswege, Haushaltsvollzug. Zeitrahmen: Kurz- bis mittelfristig.
Zuständig: Länder. Art der Maßnahme: Haushaltsvollzug. Zeitrahmen: Kurz- bis mittelfristig.
Zuständig: Länder, Wirtschaft. Art der Maßnahme: BLK-Empfehlungen zu alternativen Ausbildungsmöglichkeiten für Hochschulberechtigte, KMK-Vereinbarung. Zeitrahmen: ab 1994 und mittelfristig.