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Primat der Wirtschaftsinteressen


Strebt die Bildungs- und Forschungspolitik ein Bildungssystem an, das den Bedürfnissen der Unternehmen möglichst gut entspricht? Diese These scheint heute mehr zuzutreffen als je zuvor.

Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg spielten noch Qualifikationsbedarf und Bildungsnachfrage als Leitlinien Hochschulreform weder in der öffentlichen, noch in der inneruniversitären Debatte um die Erneuerung der Universitäten eine Rolle. Es erschien zweitrangig, "was die Studenten in ihren Fächern lernten, wie Fachinhalte und Arbeitstechniken am besten vermittelt und auf die Anforderungen einer künftigen Berufspraxis abgestimmt werden könnten" (SCHREITERER). Den Hochschulen ging es vorwiegend um einen politischen, staatsbürgerlichen Bildungsauftrag; die Universitätsangehörigen sollten auf eine aktive Teilhabe am demokratischen Staats- und Gesellschaftsleben vorbereitet werden, unter anderem mit einem breiten, obligatorischen Studium Generale.

Mitte der fünfziger Jahre "deutete sich der Perspektivenwechsel an, fachliche Qualifikationsleistungen statt allgemeiner Bildung als Orientierungsrahmen einer optimalen, funktionsgerechten Gestaltung des Universitätsstudiums zu wählen" (SCHREITERER). Das 1966 vom Wissenschaftsrat vorgelegte Konzept der Differenzierung der Studiengänge – das diesen Wechsel zu Ende dachte – setzte sich in den siebziger Jahren zwar nicht durch; die Hochschulen differenzierten sich nur nach Typen. Dennoch, "die hochschulpolitische Auseinandersetzung um den Bedeutungswechsel akademischer Ausbildung und den Folgerungen, die aus der Expansion zu ziehen seien, hatte sich bis 1965/66 soweit fortentwickelt, daß im Ergebnis der Primat der Ausbildungsfunktion des Hochschulsystems nicht mehr zu leugnen war" (SCHREITERER).

Gründe für diesen Paradigmenwechsel lassen sich in der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands finden. Die Phase nach dem Zweiten Weltkrieg, in der die Universitäten weitgehend sich selbst überlassen blieben, war die rosige Wirtschaftswunder-Zeit. Die Politik sah damals wenig Handlungsbedarf – obwohl ihr Wiederaufbau und die naturwissenschaftliche Erweiterung für die Hochschulen keine einfache Aufgabe war. Ganz anders Mitte der sechziger Jahre, als sich das Ende des auf Quantität basierenden Wachstums abzeichnete. Der Ruf wurde laut nach mehr und besser qualifizierten Arbeitskräften; zudem wuchs die Hoffnung, mit unmittelbar verwendbaren Forschungsergebnissen die Rezession überwinden zu können. Und nun begann die staatliche Bildungsplanung – ein erster Hinweis darauf, daß die Regierungen in Bund und Ländern ihre Bildungspolitik an wirtschaftlichen Aspekten ausrichtet.

Nur ein erster Hinweis deshalb, weil die Bildungsexpansion mit dem Antritt der sozial-liberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) auch mit gesellschaftspolitischen Reformzielen verbunden wurde, die Bildungsplanung sich also auch hiermit begründen ließe. Die Mechanismen der traditionellen Eliteuniversität, die die Politik aushebeln wollte, jedenfalls standen wirtschaftlichen ReformerInnen und der nach gesellschaftlicher Erneuerung strebenden StudentInnen-bewegung im Wege. Welche Seite der Politik wichtig war, zeigte sich Anfang der siebziger Jahre, spätestens mit der Verabschiedung des ersten Hochschulrahmengesetzes 1976: Nachdem die wirtschaftlich nötige Expansion der Hochschulen erreicht war, gab die Bundesregierung ihre gesellschaftspolitischen Ziele im Bildungsbereich weitgehend auf: Die ausbleibende inhaltliche Reform ließ genau jedes kritische Potential nicht entstehen, von dem ein Beitrag zur gesellschaftlichen Veränderung ausgehen sollte.

Die Tendenz, Bildung verengt unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Interessen zu sehen, ist seit dem Ende der achtziger Jahre nicht mehr zu übersehen. Denn "es bildet sich die Erkenntnis heraus, daß die Sicherung des Standortes Deutschland vor allem heißt: Sicherung des Wissenschaftsstandortes Deutschland", erklärte 1997 der thüringische Ministerpräsident Berndhard Vogel. Auch die Universitäten und Fachhochschulen sollen also mit ihrer Lehre und Forschung, geht es nach der nun konservativ-liberalen Bundesregierung und den Lobbyverbänden der Wirtschaft, dazu beitragen, den "Standort Deutschland" für Unternehmen attraktiv zu machen. Wie der allgemeinen Begründung zu entnehmen ist, erwartet das die Bundesregierung explizit von der Vierten Novelle des Hochschulrahmengesetzes. Der Text beginnt mit den Sätzen: "Für die weitere Entwicklung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Deutschland ist die zügige Verwirklichung der Reform des deutschen Hochschulsystems von großer Bedeutung. Die Hochschulen sind die wichtigsten Stützen für Wissen und hochqualifizierte Ausbildung. Sie müssen deshalb in die Lage versetzt werden, diesem hohen Anspruch auch in Zukunft gerecht werden zu können."

Staatliche Hochschulpolitik, bemerkt Torsten Bultmann, sei immer auch ein Wirtschaftsfaktor. Ihr Spielraum als Politik ergebe daraus, wie sie zwischen verschiedenen konkurrierenden Interessen vermittelt: etwa den Qualifizierungsinteressen der Wirtschaft, den sozialen Qualifizierungsinteressen der Studierenden, den Forschungsinteressen der WissenschaftlerInnen und den wissenschaftsvermittelten Interessen an gesellschaftlicher Innovation. "Heute besteht das Problem darin, daß sich tendentiell die Bildungspolitik als Politik – und damit ihre Beeinflußbarkeit über komplexere gesellschaftliche Interessen – selbst abschafft in dem Maße, wie Bildung eine nachgeordnete Funktion der Ökonomie wird."

Für den Marburger Politologen Reinhard Kühnl führt dieses Primat der ökonomischen Verwertbarkeit von Wissenschaft und Studium zu einer "geistigen Verwahrlosung". Mit gravierenden Folgen: "Diese Zurichtung von Hochschule und Studium beschädigt genau die Potentiale, die Wissenschaft zur Problemlösung erbringen könnte: die Erkenntnis- und der Humanisierungspotentiale. Daß dabei auch das 'Bürgerrecht auf Bildung' weitgehend auf der Strecke bleibt, ist nicht weiter verwunderlich."

Der Einfluß von wirtschaftlichen Interessen auf die Bildung hat sich also im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik verändert. Zunächst kaum vorhanden, wurde er zwischenzeitlich so stark erweitert, daß heute von einer eigenständigen Bildungspolitik nur noch schwerlich die Rede sein kann.


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Michael Bayer, 27. Mai 2001