[ HoPo-WWW, Textarchiv und Studiengebühren ]

HRK-Positionspapier (7)

Resumée


Die Diskussion über die Einführung von Studiengebühren ist einerseits eng an die gegenwärtige Unterfinanzierung des Hochschulbereichs geknüpft, andererseits erhofft man sich von der Einführung von Studiengebühren auch eine günstige Beeinflussung des Studienverhaltens. Eine Steuerung des Studienverhaltens erscheint allerdings auch über ein "Gebührenmodel" möglich, das den Studierenden oder Akademiker nicht zusätzlich belastet und ihn einen Teil der Ausbildungskosten tragen läßt, nämlich durch Ausgabe einer begrenzten Zahl kostenloser Bildungsgutscheine, die der Betreffende an der Hochschule seiner Wahl einlöst.

Es liegt also in der Hand des Staates, durch eine veränderte Prioritätensetzung zugunsten von Bildung und Ausbildung, Forschung und Lehre Studiengebühren mit den aufgezeigten Nachteilen und eventuellen Risiken zu vermeiden. Die HRK regt an, eine - international besetzte - Expertenkommission einzusetzen, die sich mit der Frage der angemessenen Finanzierung des deutschen Hochschulsystems unter Berücksichtigung der künftigen Aufgabenstellungen befaßt.

Sehen Bund und Länder sich nicht in der Lage, den ermittelten Finanzbedarf aufzubringen, so müssen sie ein geeignetes Modell für die Beteiligung der Nutzer an den Kosten des Hochschulsystems entwickeln. Unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle kommt dabei aus der Sicht der HRK nur eine nachlaufende Finanzierung des Studiums entweder in Form einer Rückzahlung von Bildungskrediten oder in Form einer Akademikersteuer in Betracht.

Sollten Studiengebühren eingeführt werden, muß das derzeitige System der Ausbildungsförderung geändert werden. Zum einen müssen soziale Härten und Ungerechtigkeiten, die sich aus einem Nebeneinander der Rückzahlungspflichten aus Ausbildungsförderung und Studiengebühren ergeben, vermieden werden. Zum anderen erscheint es nicht sinnvoll, die Ausbildungsförderung an der Einkommenssituation der Eltern zu orientieren, bei den Studiengebühren aber auf die spätere Leistungsfähigkeit des Akademikers abzustellen. Eine Möglichkeit bestände darin, wie zur Zeit bereits diskutiert wird, die steuerlichen Vergünstigungen für studierende Kinder abzuschaffen und den dadurch eingesparten Betrag ergänzt um die bisher für das Ausbildungsförderungsgesetz bereitstehenden Mittel für eine Sockelförderung aller Studierenden, unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern, einzusetzen. Für den darüberhinaus benötigten Betrag müßte die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines niedrig verzinsten Kredites (staatlicher Fonds oder Kapitalmarktlösung mit subventioniertem Zins) eingeräumt werden, dessen Rückzahlung - wie bei den Studiengebühren - an die Einkommenssituation des Empfängers gekoppelt wird.


Weiter:


bay, 15.1.2001, URL www.michael-bayer.de