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Hochschulrektorenkonferenz (HRK): Struktur und Funktion
Die HRK hat eine Informationsschrift mit dem Titel
"Hochschulrektorenkonferenz, Funktion, Struktur und Geschichte"
veröffentlicht. Nachstehend eine zusammenfassende Darstellung
der HRK auf der Grundlage dieser Broschüre, entnommen aus
den "FHU-Mitteilungen", Nr. 39, Dezember 1994, der Fachhochschule Ulm.
In der Hochschulrektorenkonferenz HRK - haben sich die Universitäten und Hochschulen der Bundesrepublik freiwillig zusammengeschlossen. Die HRK wurde 1949 als Westdeutsche Rektorenkonferenz WRK gegründet. Seit 1990 verritt sie als HRK alle deutschen Hochschulen.
In der HRK wirken die Mitgliedshochschulen in allen Fragen zusammen, die die Erfüllung ihrer Aufgaben in der Forschung, in Lehre und Studium, bei der wissenschaftlichen Weiterbildung, in der internationalen Zusammenarbeit und in der Selbstverwaltung betreffen. Die HRK bringt ihre Beschlüsse in Form von Empfehlungen und Stellungnahmen in die öffentliche Diskussion ein.
Die Struktur der HRK zeigt das nachstehende Schema:
- 236 Mitgliedshochschulen
- 82 Universitäten
- 35 Kunst/Musikhochschulen
- 103 Fachhochschulen
- 9 theolog. Hochschulen
- 6 päd. Hochschulen
- 1 sonstige Hochschule
- Jahresversammlung (alle Mitglieder)
- Plenum: 124 Mitglieder
- 82 Universitäten
- je 1 Kunst/Musikhochschule
- 36 Fachhochschulen
- 1 theologische Hochschule
- 1 pädagogische Hochschule
- 1 sonstige Hochschule
- Senat: 52 Mitglieder
- 33 Universitäten
- 1 Kunst/Musikhochschule
- 16 Fachhochschulen
- 1 theologische Hochschule
- 1 pädagogische Hochschule
- Präsidium
- Präsident
- 5 vom Plenum gewählte Vizepräsidenten
(Vorsitzende der ständigen Kommissionen
- Sprecher der Mitgliedergruppe Universitäten
- Sprecher der Mitgliedergruppe Fachhochschulen
- Ständige Kommissionen für Planung und Organisation, Lehre und Studium, Forschung und wiss. Nachwuchs, studentische Angelegenheiten, internationale Angelegenheiten
- Generalsekretär
Oberstes beschlußfassendes Organ der HRK ist das Plenum. Es beschließt über Grundsatzfragen, über Änderungen der Ordnung der HRK und über den Haushalt. Es wählt den Präsidenten und die fünf Vizepräsidenten. Der Senat bereitet die Plenarversammlungen vor, erörtert mittel- und langfristige Strategien und Initiativen und entscheidet in dringlichen Angelegenheiten.
Die HRK
- fördert die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen
- informiert die Mitgliedshochschulen über hochschulpolitische Entwicklungen und Problemstellungen
- erarbeitet Stellungnahmen zu hochschul- und wissenschaftspolitischen Fragen
- vertritt die Interessen der Mitgliedhochschulen in der Öffentlichkeit
- pflegt die internationalen Beziehungen
Quelle: FHU-Mitteilungen Nr.39 Dezember 1994
bay, 15.3.1999, URL
www.michael-bayer.de