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Eckwertepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des vorgesehenen bildungspolitischen Spitzengesprächs 1993

Einleitung


  1. Der Standort Deutschland muß auch in den Bereichen Bildung und Ausbildung sowie Wissenschaft und Forschung gesichert werden, damit die gestiegenen Anforderungen im wiedervereinigten Deutschland und im zusammenwachsenden Europa erfüllt und wichtige Zukunftsaufgaben nicht zuletzt im Hinblick auf den sich verschärfenden weltweiten Wettbewerb gelöst werden können.

    Dabei stellt sich die Aufgabe, Hochschule und Forschung im Zusammenhang mit dem gesamten Bildungs- und Qualifizierungssystem daraufhin zu überprüfen, wie durch strukturverbessernde Maßnahmen und Beseitigung finanzieller Engpässe Funktionsdefizite überwunden werden können und absehbaren Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft besser entsprochen wird.

  2. Das Universitätsstudium muß reformiert und vor allem auf eine Studienzeit von real vier bis fünf Jahren verkürzt werden. Das theoriebezogene, berufsqualifizierende Studium muß entsprechend den Vorschlägen von Hochschulrektorenkonferenz und Wissenschaftsrat wieder so ausgestaltet werden, daß ein Abschluß in diesem Zeitraum erreicht werden kann. Davon deutlich zu unterscheiden ist die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses für Tätigkeiten in Forschung und Wissenschaft.

  3. Das Hochschulsystem bedarf angesichts einer langfristig hohen Studiennachfrage und eines ebenfalls hohen Bedarfs an Hochschulabsolventen eines weiteren Ausbaus, der -- neben einer Konsolidierung des Universitätsbereichs -- schwerpunktmäßig bei den Fachhochschulen erfolgen muß. Künftig soll der Anteil der Studienanfänger an Fachhochschulen deutlich gesteigert werden.

  4. Auf absehbare Zeit haben im Bildungswesen und in der Forschung Maßnahmen der Sanierung und des Ausbaus in den neuen Ländern mit Schwerpunkt bei den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Priorität.

  5. Das duale System der beruflichen Bildung ist erfolgreich. Es muß aber hinsichtlich erreichbarer Beschäftigungspositionen, Durchlässigkeit zu anderen Ausbildungswegen und Aufstiegsmöglichkeiten zu einer attraktiven Alternative zum Hochschulstudium ausgestaltet werden, damit den unterschiedlichen Interessen und Begabungen junger Menschen und auch den Anforderungen des Beschäftigungssystems besser Rechnung getragen werden kann.

  6. Das Forschungssystem in Deutschland hat sich national und international bewährt. Es muß durch gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern leistungsfähig erhalten und für den künftigen Bedarf weiterentwickelt werden. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Wirtschaft müssen noch enger zusammenarbeiten. Die Ergebnisse der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung müssen rascher für Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar gemacht werden. Die europäische Zusammenarbeit in der Forschung muß gestärkt werden.

  7. Bund und Länder tragen aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung gemeinsame Verantwortung für Hochschule und Forschung sowie -- zusammen mit den Sozialpartnern -- für die duale Berufsausbildung.


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A.I.1. Studienstrukturreform | Übersicht
bay, 14.3.1999, URL www.michael-bayer.de